Friedrich Wilhelm von Rohdich
Als im Jahr 1796 der preußische Kriegsminister und General der Infanterie Friedrich Wilhelm von Rohdich verstarb, hinterließ er der Nachwelt in seinem Testament einen außergewöhnlichen letzten Willen. Er vermachte dem 1740 gegründeten Bataillon Grenadier-Garde, dem er als Chef einst vorstand, kurz vor seinem Tod sein Vermögen, welches im Wesentlichen aus einem Palais „Auf der Dorotheenstadt am Quarree“, dem heutigen Pariser Platz, in Berlin bestand.
Rohdich stammte aus bürgerlicher Familie und wurde am 22. Februar 1719 in Potsdam geboren. Sein Vater war als schwedischer Offizier 1715 bei Stralsund in preußische Gefangenschaft geraten und trat – zu dieser Zeit durchaus üblich – der Armee des ehemaligen Gegners als Feldwebel bei. Wohl dem außergewöhnlichen Verhältnis zwischen seinem Vater, der später als Capitain bei den Invaliden der Garde diente, und König Friedrich Wilhelm I. verdankte er eine schulische Ausbildung an einem Berliner Gymnasium. 1736 trat auch er in die Leibkompanie des Königs ein. Sein tapferes und umsichtiges Verhalten im ersten und zweiten schlesischen Krieg (1740/42 u. 1744/45) und sein besonderer Einsatz als Kompaniechef bei den Belagerungen von Prag und Dresden sowie in der Schlacht bei Leuthen während des Siebenjährigen Krieges (1756-1763) führten dazu, dass er geadelt wurde. Danach machte er rasch Karriere und avancierte unter anderem 1776 zum Kommandeur des Regiments-Garde Nr. 15 und 1779 zum Chef des Grenadier-Garde-Bataillon.
Im selben Jahr wurde er zum Generalmajor befördert und zum Stadtkommandanten von Potsdam sowie zum Direktor des dortigen Militärwaisenhauses ernannt. In den folgenden Jahren widmete er sich vor allem der Jugendfürsorge, dem Aufbau der Garnisonschule und der Verbesserung des Erziehungsheims für arme Offiziertöchter. Darüber hinaus leitete er weitere königliche Einrichtungen.
Vielleicht waren es gerade seine Erfahrungen als Direktor des Potsdamer Großen Waisenhauses, die ihn zu seiner Erbschaft motivierten. Das Leben in den Militärwaisenhäusern und vor allem in dem am 1. November 1724 in Potsdam unter Friedrich Wilhelm I. errichteten war mehr als kärglich. Solche Waisenhäuser sollten denjenigen Soldatenkindern zugute kommen, deren Eltern nicht in der Lage waren, für den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu sorgen.
Im Vordergrund stand aber nicht nur dieser karitative Zweck, sondern die schulische Erziehung und christliche Unterweisung der Kinder mit dem Ziel, später einmal für ihr eigenes Auskommen sorgen zu können. Dazu kam die Absicht des Herrschers, durch diese soziale Einrichtung die Bindung der Soldaten an Staat und König zu stärken und sie von einer Desertion abzuhalten. Stand das Potsdamer Militärwaisenhaus somit zunächst noch unter den Vorzeichen einer Versorgungs- und Verpflegungsanstalt, so begann Friedrich II. (der Große) ab 1750, die Arbeitskraft der Kinder auszuschöpfen, um auch dadurch die Wirtschaftskraft Preußens während der außenpolitischen Konflikte zu stärken. Erst mit einer sich weiter bahnbrechenden Idee der Aufklärung begann sich das Waisenhaus ab 1780 zu einer Erziehungsanstalt zu wandeln, woran von Rohdich maßgeblichen Anteil hatte. Von Rohdich war verheiratet, seine Ehe blieb aber kinderlos. Am 21. Januar 1796 diktierte er sein Testament und verfügte damit das grundlegende Statut der Stiftung.
Nur zwei Tage später starb von Rohdich. Fortan wurde das "von Rohdich´sche Legatenhaus" in Berlin vermietet, und mit dem Erlös die Erziehung der Kinder von Bataillonsangehörigen finanziert. Nach Auflösung des Grenadier-Garde-Bataillons infolge der Schlacht von Jena und Auerstedt im Jahre 1806 wurden während der französischen Besatzung Berlins vom 24. Oktober 1806 bis zum 5. Dezember 1808 Zahlungen aus dem von Rohdich´schen Erbe unterbrochen. Damit fehlte ein Adressat des von Rohdich´schen Testamentes. Dieser historische Bruch in der Kontinuität des ursprünglich bedachten Verbandes konnte jedoch umgangen werden. Ab 1808 wurden zwei neuaufgestellte Bataillone Garde zu Fuß Nutznießer. Es lagen mit dieser Neuaufstellung offenbar ausreichende personelle, räumliche und funktionale Kontinuitäten vor, um auch weiterhin von den „Kindern des Grenadiergarde-Bataillons“ sprechen zu können. Auch aus so gelagerten Fällen heraus erwuchs das Verständnis von militärischen Vorgängerformationen im Sinne eines Stammbaumes. Mit der Aufstellung eines 3. Bataillons erfolgte 1809 die Umbenennung in Garde-Regiment zu Fuß. Den endgültigen Namen in „Erstes Garde-Regiment zu Fuß“ (EGRzF) erhielt das Regiment am 19. Juni 1813. Die Verwaltung des Vermögens nahm ab 1824 eine Immediatkommission des EGRzF wahr. 1880 wurden der Stiftung die Rechte einer juristischen Person zuerkannt.
Im Jahr 1918 standen die Verantwortlichen infolge des verlorenen Ersten Weltkrieges vor einem erneuten historischen Bruch. Wie aber schon 1806/08 suchte und fand man hinreichende Kontinuitäten in einem neu aufgestellten Verband. Die diesmal vorliegenden Verbindungen beruhten jedoch nicht allein auf räumlichen und funktionalen Übereinstimmungen, sondern wurden durch die von der Reichswehrführung in Person des Chefs der Reichswehr Johannes von Seeckt (1866-1936) befohlenen Traditionsübernahme des Jahres 1921 verstärkt. Die Übergabe der Tradition des EGRzF fiel an das zwischenzeitlich aufgestellte Potsdamer 9. (preuß.) Infanterie-Regiment (IR 9) der Reichswehr.
"Die Einkünfte meines Hauses mit den Mobiliarstücken, welches und welche ich meinem unterhabenen Grenadiergarde-Bataillon unter den vorstehenden Bedingungen vermacht habe, sollen, wie ich hierdurch festsetze und bestimme, zu ‚ewigen Zeiten’ zur Erziehung der Kinder des genannten Bataillons einzig und allein Verwendung finden."
Im selben Jahr gründeten ehemalige Offiziere des EGRzF und die Angehörigen des IR 9 den Semper talis Bund (StB). Die Verwaltung des "von Rohdich´schen Legatenfonds" übernahmen von nun an Offiziere und Unteroffiziere des IR 9 und des StB sowie zwei Angehörige des preußischen Staatsministeriums. Die Geschäftsführung wurde einem Feldwebel des IR 9 übertragen.
Eine hohe Wertsteigerung des Berliner Grundstücks und der damit gestiegene Mieterlös ermöglichten den Erwerb von drei weiteren Immobilien in Potsdam. Bis 1945 konnte jedes Kind eines Unteroffiziers, Mannschaftsdienstgrades und Beamten des mittleren Dienstes des Traditionsregiments IR 9 mit einer monatlichen Ausbildungsbeihilfe von je 30 Mark unterstützt werden.
Das Ende des Zweiten Weltkrieges bedeutet für den Fonds eine erneute, vielleicht sogar die bedeutendste Zäsur. Zwar bemühten sich der Stiftungs vorstand und der StB um eine Fortführung des sozialen Wirkens. Doch 1951 war es zunächst vorbei: Die Stiftung wurde durch die Behörden der DDR aufgelöst, das Vermögen dem „Volkseigentum“ zugeführt. Damit wollte man sich jedoch nicht zufrieden geben. Dem 1953 in Essen wieder aktivierten StB oblag seit 1972 die Beweissicherung der Besitzansprüche auf die Vermögenswerte der Stiftung. Einer, der diesen jahrzehntelangen Prozess begleitet und gestaltet hat, war Heinz-Günter Jansen, von 1972 bis 2010 Geschäftsführer des StB und von 1993 bis Dezember 2016 auch Geschäftsführer des „von Rohdich´schen Legatenfonds“. Im Beweissicherungsverfahren vor den Verwaltungsbehörden wurde im Jahre 1975 festgestellt, dass der StB die Stiftung zu Recht vertritt.
Doch all diese Bemühungen wären nur Makulatur geblieben, wenn die Wiedervereinigung nicht unverhofft neue Voraussetzungen geschaffen und neue Chancen eröffnet hätte. 1993 widerrief das Bundesministerium der Verteidigung die Auflösung der Stiftung von 1951 und übernahm die Stiftungsaufsicht. Aus dem StB ging ein eigener Vorstand des Legatenfonds hervor, bestehend aus drei aktiven und drei ehemaligen Soldaten des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung (WachBtlBMVg) sowie dem Geschäftsführer. Der dabei aktive Vorstandsvorsitzende war von 1995 bis Mai 2018 Oberst d.R. Albrecht Schwabe. Ein langwieriges Restitutionsverfahren und ein Verwaltungsgerichtsverfahren in Berlin führten leider nicht zu der erhofften Rückübertragung des gesamten Stiftungsvermögens. Das Bundesministerium der Finanzen setzte seinen Anspruch auf große Teile des Vermögens gerichtlich durch. Die im Rahmen eines Verkaufs des Grundstücks am Pariser Platz durch eine Bank verfügbar gemachten Finanzmittel versetzten die Stiftung dennoch in die Lage, den Willen des Generals von Rohdich fortzuführen.
Seitdem wirkt die Stiftung, die mit dem Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V. und dem Bundeswehr-Sozialwerk e.V. eine Kooperation eingegangen sowie korporatives Mitglied des Deutschen Bundeswehr-Verbandes e.V. ist, zum Wohle von Angehörigen der Bundeswehr. Die Liste der unterstützten Einrichtungen ist lang. Neben der Heinz-Volland-Stiftung (mildtätige Stiftung des Bundeswehr-Verbandes) zählen dazu die o.g. Einrichtungen, die Soldatentumorhilfe und die „Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien“. Zahlreiche Unterstützungsleistungen kamen Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien zugute. Eine Anschubfinanzierung half, die Kindertagesstätte in der Berliner Julius-Leber-Kaserne einzurichten. Im Bundeswehrkrankenhaus der Hauptstadt entstand ein Sozialraum für Langzeitpatienten. Beim Elbe-Hochwasser im Jahre 2002 unterstützte die Stiftung ebenfalls. Dabei konnte in etwa 200 Fällen gemeinsam mit anderen Hilfsorganisationen der Bundeswehr geholfen werden.
Es können aus der gesamten Bundeswehr Unterstützungsanträge z.B. über Vorgesetzte, die Sozialdienste oder die Militärpfarrer gestellt werden. Der Stiftungszweck lässt es ebenfalls zu, unter dem Begriff „Förderung des Heimatgedankens“ die Instandsetzung oder Erneuerung von historisch wertvollem Gut zu fördern. So konnte u.a. die stark beschädigte Grabstätte des Generals von Rohdich auf dem Invalidenfriedhof in Berlin restauriert werden. Mit dem Landesdenkmalamt Berlin sowie dem Förderverein Invalidenfriedhof bestehen seit Jahren enge Verbindungen die dazu führten, dass auch mit finanzieller Unterstützung der Stiftung der Friedhof heute wieder zu einem Juwel wurde.
Im Jahr 1997 ergab sich die Möglichkeit, ein Gebäude in enger Anbindung an die Julius-Leber-Kaserne anzumieten und 2007 zu erwerben. Zum 1. Januar 2017 ist der Sitz der Stiftung wieder nach Berlin zurückverlegt worden.
Nach mehr als 220 Jahren ist General von Rohdich´s Vermächtnis immer noch ein Segen für deutsche Soldaten. Die aus der testamentarischen Verfügung hervorgegangene Stiftung wirkt heute für das Wohl von unverschuldet in Not geratenen Soldaten und zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr und deren nächsten Angehörigen.